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AGB

AGB-Allgemeine Geschäftsbedingungen der CH

Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen

  

1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen

1.1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen, Personal- und Servicedienstleistungen sowie sonstige Leistungen und Dienstleistungen und Waren von Drittanbietern, die der Auftraggeber bei der Catering Hafencity  ( CH) , PEM, Telefonisch oder persönlich bestellt hat.

 

1.2. Von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen werden nur dann verbindlich, wenn sie von beiden Vertragspartnern schriftlich bestätigt worden sind. 

 

1.3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke, insbesondere die des Auftraggebers, gelten nur im Fall von ausdrücklicher Vereinbarung, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.

 

 

2. Zustandekommen des Vertrages

Der Vertrag kommt mit Annahme des Angebotes der Catering Hafencity durch den Auftraggeber oder mit der Bestellbestätigung, On line Shops oder  auf eine Bestellung des Auftraggebers zu Stande. In Fällen von offensichtlichen Schreib- oder Rechenfehlern ist die Gesellschaft zur Korrektur oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Vertragsabschluss bedarf der Textform.

 

3. Preise Allgemein

3.1. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine gesonderten Einzelabsprachen getroffen wurden, gelten die Preise unserer Liste neuesten Datums.

 

3.2. Der Kunde teilt der CH bis spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung die endgültige Personenzahl mit, die Grundlage für die Rechnungsstellung ist. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 15% nach unten, ist die CH berechtigt die im Vertrag vereinbarten Preise, neu festzusetzen. Eine Erweiterung der Leistungen ist bis zum Veranstaltungsbeginn nach Absprache und Bestätigung durch die CH möglich.

 

4. Zahlungen, Zahlungsbedindungen, Vorkasse

Alle Rechnungen sind spätestens innerhalb 7 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen, soweit nicht eine andere individualvertragliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Gesellschaft behält sich vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Auftragskosten mit unverzüglicher Fälligkeit in Rechnung zu stellen. Die Restsumme wird nach den oben genannten Zahlungsbedingungen fällig. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die CH berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5 bzw. 8 Prozentpunkten über dem Basis-zinssatz zu verlangen. Wurde die vereinbarte Vorkasse nicht geleistet, so kann diese in bar einen Tag vor Veranstaltungsbeginn überreicht werden. Bei Nichtzahlung der Vorkasse behält sich die Gesellschaft vor, die vereinbarte Leistung nicht zu erbringen. Der Kunde ist bei Nichterbringung der Leistung aus diesem Grund nicht von seiner Zahlungspflicht entbunden. Bei bestellungen in Online Shop der CH erfolgt die Zahlung  ohne Abzug. 

 

5. Lieferbedindungen

5.1. Selbstverständlich bemühen wir uns, alle vereinbarten Termine genauestens einzuhalten. Gelingt uns dies im Einzelfall nicht, räumt uns der Kunde eine Toleranz von +/- 30 Minuten ein.

 

5.2. Da wir ausschließlich Frischware verwenden, halten wir uns offen, das Angebot in diesem Bereich je nach Jahreszeit zu aktualisieren oder gegebenenfalls zu ersetzen.

 

5.3. Bei Lieferausfall durch höhere Gewalt besteht kein Rechtsanspruch auf Lieferung.

 

5.4  Lieferhaftung/ Rücktritt

 Falls die CH ohne eigenes Verschulden zur Lieferung der bestellten Ware oder zur Erbringung der Leistung nicht in der Lage ist, weil zur Belieferung des Kunden ein Deckungsgeschäft mit einem Lieferanten geschlossen wurde und der Lieferant seine vertraglichen Verpflichtungen sodann nicht erfüllt, ist die CH dem Kunden gegenüber zum Rücktritt berechtigt. Die CH informiert den Kunden in diesem Fall unverzüglich über die fehlende Liefermöglichkeit. Falls die Bezahlung des Kaufpreises bereits erfolgt ist, wird dieser unverzüglich zurückerstattet.

 

Sollte der Käufer eine falsche oder unvollständige Lieferanschrift angeben und aus diesem Grund eine Zustellung der Waren nicht möglich sein, so hat er der CH den hierdurch entstandenen Schaden, wozu insbesondere die Kosten der Rücksendung gehören, zu ersetzen. Entsprechendes gilt, wenn infolge der Angabe einer falschen oder unvollständigen Lieferanschrift die Zustellung der Waren erheblich erschwert wird. In diesem Fall hat der Käufer der CH den hierdurch entstandenen Schaden, wozu insbesondere die Kosten der Anschriftenermittlung oder einer weiteren Zustellung gehören können, zu ersetzen.

  

6. Stornierung

Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir wie folgt:
7 Tage (168 h) vor Veranstaltungsbeginn 25 % der Angebotssumme
bis 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Angebotssumme 
72 bis 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der Angebotssumme 
unter 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Angebotssumme

 

7. Kündigung durch die Hafencity Catering
H kann den Vertrag kündigen, wenn die Zusammenarbeit mit dem Kunden nicht mehr zumutbar ist, insbesondere wenn
(1) fällige Zahlungen nicht geleistet werden (ohne dass die CH dadurch seinen Anspruch auf den vereinbarten Preis verliert). Zahlt der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt als vereinbart, und ist der HC  eine Lieferung noch möglich, kann sie die Lieferung von der Erstattung etwaiger durch den Zahlungsverzug entstandener Mehrkosten verlangen);
(2) sich Umstände ergeben, die bei Vertragsschluss unbekannt waren, die die Sicherheit der Lieferperson vor Ort gefährden oder die dazu führen, dass Vorschriften aus dem Arbeitsschutz für die Sicherheit und Gesundheit des Personals von der Spreeküche GmbH nicht eingehalten sind oder nicht gesichert eingehalten werden können

 

  

8. Transporrtkosten und Gefahrenübergang

Die Ermittlung der Transportkosten ist abhängig von Entfernung und Aufwand und erfolgt stets individuell. Sobald der Auftraggeber Kenntnis erlangt von Besonderheiten, die den Lieferort betreffen, wie z. B. Baustellen, lange Wege, Treppen über eine oder mehrere Etagen, nicht funktionierende Aufzüge etc., sind diese bei der Bestellung

 

Im Interesse der Qualität und im Hinblick auf die Richtlinien der Lebensmittelhygieneverordnung ist die Standzeit eines Buffets auf maximal zwei Stunden begrenzt. Danach endet die Gewährleistung von der CH

Die CH übernimmt für eine unsachgemäße Lagerung des Liefergegenstandes ab dem Zeitpunkt der Übergabe durch den Veranstalter keine Haftung.

  

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Die CH trägt dafür Sorge, dass die bestellte Ware sorgfältig und vorschriftsmäßig transportiert wird und gewährleistet, dass die Bestellung zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.

 

9.2. Der Auftraggeber hat die Ware nach Übergabe mit ihm zumutbarer Gründlichkeit auf Menge und erkennbare Mängel zu prüfen.

 

9.3. Weist die von der CH gelieferte Ware einen offensichtlichen Mangel auf, so hat der Auftraggeber dies unverzüglich nach der Übergabe bekannt zu geben, damit eventuell fehlende oder fälschlich gelieferte Ware der Bestellung/Leistung nachgeliefert bzw. ausgetauscht werden können. Unterlässt er diese Rüge, so gilt die Ware als genehmigt.

 

9.4. Bei rechtzeitig gerügten Mängeln kann die CH nach ihrer Wahl entweder nachbessern oder kostenlosen Warenersatz liefern.

 

9.5. Spätere Mängelrügen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist angehalten, die Mietgegenstände einschließlich der Transportbehälter in grob sauberem Zustand auf seine Gefahr und Kosten an die CH zurückzugeben, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Soweit er Mietgegenstände beschädigt oder nicht zurückgibt, ist er zum Ersatz der Aufwendungen für eine Reparatur oder die Neuanschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes verpflichtet.

 

9.6. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die CH sofort zu unterrichten, wenn der Mietgegenstand beschädigt und reparaturbedürftig ist, und die weiteren Weisungen von der CH  abzuwarten.

 

9.6.1 Einen Lieferschein mit Positionen der Mietgegenstände, wird bei der Übergabe des CH von beiden Vertragsparteien unterschrieben.

 

9.7. Die Haftung von der CH bzw. deren Mitarbeitern kein grob fahrlässiges Verhalten oder vorsätzliches Handeln zur Last fällt.

 

9.8 Unsere Haftung ist beschränkt auf den Warenwert.

 

10. Witterung- und Fremdeinflüsse
Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag auszuführen, haftet die CH  nicht. Evtl. geleistete Vorauszahlungen werden abzüglich entstandener Kosten rückerstattet.

 

11. Verspätungen
CH  kann für evtl. Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das Verschulden von CH zurückzuführen.

  

12. Personalkosten

Das angebotene Personal vor Ort wird nach tatsächlichem Bedarf abgerechnet, wenn dies im Vertrag vereinbart ist. Die angegebenen Stunden im Angebot sind ein Richtwert und können je nach Aufwand vor Ort (z.B. höherer Aufwand Aufbau/Abbau, Verlängerung Buffetbereitstellung, etc.) verändert werden. Daher werden die tatsächlich geleisteten Stunden des angebenden Personals nach der Veranstaltung abgerechnet. Bei Leih-Personal ist darauf zu achten das Mindest-Buchungszeiten berücksichtigt werden müssen.

 

13. Mietpreis-Mieteinheit-Übergabe/Rückgabe

Alle aufgeführten Mietpreise (bzgl. Geschirr, Mobiliar u.ä.) beziehen sich auf eine Mieteinheit von 24 Stunden. Die Abholtage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über die vereinbarte Mieteinheit hinaus in Anspruch, ist die CH berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe der folgenden Zeiteinheit (z.B. Tage) zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

 

14. Eigentumsverhältnis

Wir behalten uns unser Eigentum an allen gelieferten Waren und Transportmitteln vor.

 

15. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Stattdessen soll die Regelung gelten, die dem mutmaßlichen Willen der Parteien am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. 

 

Betreiberinformation:

Catering Hafencity

Am Sandtorpark 14

20457 Hamburg

 

Vertreten durch:

Monika Makhlouf

 

 Es gelten die AGBs in ihrer jeweiligen aktuellen Fassung von 01.07.2024

 

Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

 

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